Bauhistorische Bestandsaufnahme ehemaliges Planetarium im Hindenburgbau, Stuttgart

Bauherr LBBW Immobilien GmbH
Leistung Bauhistorische Bestandsaufnahme
NF ca. 1.750 m²
Ausführung 2012

Das Architekturbüro Sorg und Frosch wurde von der Bahnhofplatz Objekt + Co.KG beauftragt, die vorliegende historische Bauaufnahme zu erstellen. Die Untersuchung ist im Wesentlichen beschränkt auf die Räume des ehemaligen Ambo Kinos und deren Zugang einschließlich der Fassaden in diesem Bauteil.
Bei der vorliegenden historischen Bauaufnahme wurde in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden bewusst auf einen umfangreichen Textteil verzichtet, um den Aufwand und die Kosten für die Bauherrschaft zu begrenzen. Die Schwerpunkte sind daher die Überlagerung der wesentlichen historischen Schichten in den Plänen (Teil 1), sowie eine umfangreiche aussagekräftige Fotodokumentation des Bestands (Teil 2).
Zu Beginn der Arbeit wurde von uns eine intensive Archivrecherche im Baurechtsamt der LHS, sowie in dem Planarchiv von Herrn Ingenieur Weber betrieben. Wir danken den Mitarbeitern des BRA und Herrn Weber ausdrücklich für Ihre Unterstützung.
In den Archiven lagert umfangreiches Planmaterial zum Hindenburgbau. Eine große Herausforderung war die letztgültigen Pläne (Nachtragsbaugesuche) der zu vergleichenden Zeitschichten zu lokalisieren. Folgende Zeitschichten wurden verglichen und überlagert:

  1. Nachtragsbaugesuch von 1929
  2. Nachtragsbaugesuch von 1950
  3. Nachtragsbaugesuch von 1979/1987

Zu den bauzeitlichen Einbauten, insbesondere der verwendeten Materialien, wurden im Fototeil Teil 2 Erläuterungen, verfasst. In manchen Bereichen ist eine zusätzliche Einschätzung zur Bauzeitlichkeit durch den Denkmalschutz erforderlich. Diesbezüglich wurde von uns eine Tabelle mit Fragen vorbereitet. Zum Beispiel konnte von uns das genaue Ausmaß der Kriegszerstörung in dem untersuchten Bereich nicht festgestellt werden.

Bauhistorische Bewertung:

Eine Bewertung des historischen Bestands wird durch die Denkmalschutzbehörden erfolgen.
Bei allen Umbauarbeiten und bei Rückbauten ist es erforderlich von Seiten des Bauherrn eine „Zielplanung“ zu erstellen, die von den Denkmalschutzbehörden auf Basis der historischen Bauaufnahme genehmigt werden muss.

Verfasser: Dipl.-Ing. Oliver Sorg
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Heike Wild

Aufstockung Hindenburgbau